In einer Beratung zwischen Gemeinde, Amt und Konversionsplanung sowie den zuständigen Ministerien des Landes Schleswig-Holstein (Finanzministerium, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten) und der BImA wurden die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Konversion und Flüchtlingsbetreuung sondiert.
Aus den Erkenntnissen der Abstimmung entwickelte die GKU ein 3-Phasenmodell der Konversion für den Standort Rantzau-Kaserne Boostedt als Diskussionsgrundlage.
3-Phasenmodell Konversion Rantzau-Kaserne Boostedt
Phase I kurzfristig verfügbare Flächen, nicht im Mietgegenstand der LUK
Phase II kurz-/mittelfristig verfügbare Flächen, im Falle eines konkreten Ansiedlungsinteresses
Phase III Mietflächen der Flüchtlingsunterkunft, verfügbar nach Ende der LUK
Am 30.05.2016 veranstaltete die Gemeinde Boostedt im Hof Lübbe einen öffentlichen Workshop zum Arbeitsstand der Konversions-Rahmenplanung für die Rantzau-Kaserne Boostedt.
Hartmut Röder, Geschäftsführer des mit der Rahmenplanung beauftragten Fachunternehmens für Konversion GKU Standortentwicklung GmbH, präsentierte die Zwischenergebnisse und stellte diese anschließend zur Diskussion.
Bürger informieren sich zu den Entwicklungen der Nachnutzungsleitbilder (links und Mitte), Bürgermeister Hartmut König im Gespräch mit Hartmut Röder, Geschäftsführer der GKU Standortentwicklung Gmbh (rechts)
Die GKU stellte Nutzungsleitbilder in 3 Varianten zur Diskussion, welche allgemein eine Funktionsmischung aus Gewerbe, Wohnen und Mischnutzungen in den dafür geeigneten Flächen und Gebäuden vorsehen. In den Varianten 2 und 3 bilden Flächen für Regenerative Energien (Photovoltaik) Pufferzonen zwischen gewerblichen und sensibleren Nutzungen. Erste konkrete Nutzungsideen sind die Standortverlegung der Freiwilligen Feuerwehr Boostedt in ein Gebäude an der Panzerstraße (Gebäude N1) sowie die Einrichtung einer zweiten Kindertagesstätte in einem Gebäude an der Von-dem-Borne-Straße (Gebäude A5).
Nutzungsleitbild Variante I
Nutzungsleitbild Variante II
Nutzungsleitbild Variante III
Etwa 50 interessierte Bürger und Gemeindevertreter nutzten die Gelegenheit sich zum Arbeitsstand zu informieren und sich durch Äußerung eigener Interessen und Anregungen aktiv und konstruktiv in den Planungsprozess einzubringen.
Ein ausgewogenes Verhältnis von Wohnbau- und Gewerbeflächen wurde seitens der Bürger als wichtig erachtet, da Boostedt eine Wohngemeinde für den gesamten Raum zwischen Neumünster und Hamburg darstellt. Die Möglichkeiten der Wohngebietsentwicklung im Gemeindegebiet sind aufgrund der Lage zwischen dem Standortübungsplatz der Bundeswehr und dem Wasserschongebiet begrenzt. Die Nutzungsleitbilder tragen dem Rechnung in Form von Wohnbauflächen entlang der Von-dem-Borne-Straße und in Bereichen des Unterkunftsbereichs der Kaserne. Besonders alternative Wohnformen wie altengerechtes Wohnen oder Mehrgenerationen-Wohnen stießen dabei auf Zuspruch.
Wichtiges Anliegen der Bürger war die Trennung des gewerblichen Verkehrs und des Wohnverkehrs. Die Panzerstraße eignet sich grundsätzlich als gewerbliche Zufahrt. Die Von-dem-Borne-Straße soll von sämtlichem Gewerbeverkehr freigehalten werden und lediglich die Wohn- und Mischfunktionen bedienen.
Die Schützengilde Boostedt meldete Interesse an der Nutzung eines Waldstücks südlich der Kasernenliegenschaft an.
>>> Presseartikel vom 01.06.2016 (Holsteiner Courier)
- Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Standortverlegung der Freiwilligen Feuerwehr Boostedt
- Konkretisierung der Nutzungsleitbilder
- Konzeption der Grundstücksteilung
- Konzeption der öffentlichen Erschließung
Es ist beabsichtigt, im September 2016 einen nächsten Workshop zur Ergebnispräsentation abzuhalten.
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